Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der Maßnahme beträgt 2 000 000,02 EUR (im Folgenden „Ausgaben“).
Die Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben. Hierfür schließt sie Beitragsvereinbarungen mit dem UNODC und dem UNOCT. In diesen Beitragsvereinbarungen wird festgehalten, dass das UNODC und das UNOCT zu gewährleisten haben, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannten Vereinbarungen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarungen geschlossen werden.
Die Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierfür schließt sie…
Die mit dem als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag finanzierten Ausgaben gemäß Absatz 1 werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
Die Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.