Beschluss (EU) 2026/1522 des Rates vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Das Abkommen ermöglicht die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Eurojust und den zuständigen Behörden der Libanesischen Republik, um schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Erwägungsgrund 4 32026D1522
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