Art. 2 32026D1430BESCHLUSS (EU) 2026/1430 DES RATES vom 22. Juni 2026 über den im Namen der Union auf der neunten Tagung des Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Ad-hoc-Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 dargelegten Standpunkts können ohne einen weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 2 32026D0523BESCHLUSS (EU) 2026/523 DES RATES vom 11. Februar 2026 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Änderungen der Vorschriften für die Dienstbezüge des Personals des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 2 32026D1411BESCHLUSS (EU) 2026/1411 DES RATES vom 22. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu den Vorschlägen zu VN-Regelungen im Juni 2026 zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 festgelegten Standpunkts können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 3 32024D2687BESCHLUSS (EU) 2024/2687 DES RATES vom 8. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von technischen Standards im Bereich der Binnenschifffahrt zu vertreten ist
Geringfügige technische Änderungen der in Artikel 1 genannten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 3 32024D1005BESCHLUSS (EU) 2024/1005 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Änderungen der in Artikel 1 genannten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Art. 3 32026D1966BESCHLUSS (EU) 2026/1966 DES RATES vom 27. August 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten für die Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 festgelegten Standpunkts können ohne einen weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.