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Der Auswahlausschuss hat für jede der beiden Stellen eine begründete Stellungnahme erstellt und für jeden Kandidaten, der die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 erfüllt, seinen Platz in der Rangfolge festgelegt und dem Rat diese Informationen übermittelt, die der Rat am 6. Mai 2026 erhalten hat.
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von diesen Mitgliedstaaten benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von diesen Mitgliedstaaten benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von den Niederlanden benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von Schweden benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939…
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von Polen benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 erfüllt,…
Gemäß Regel VII.1 Absatz 1 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss eine Auswahlliste von vier Bewerbern erstellt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.