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Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten für jede der beiden Stellen entsprechend ihren Qualifikationen und Erfahrungen festgelegt. Die Rangfolge entspricht der vom Auswahlausschuss bevorzugten Reihenfolge und ist für den Rat nicht bindend.
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Gemäß Regel VII.2 Absatz 4 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss die Rangfolge der Kandidaten entsprechend ihren…
Gemäß Regel VII.1 Absatz 1 der Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses hat der Auswahlausschuss eine Auswahlliste von vier Bewerbern erstellt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.