Art. 2 32026D1520BESCHLUSS (EU) 2026/1520 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. Juni 2026 zur Erteilung der Zeichnungsbefugnis für Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB (EZB/2026/14)
Dieser Beschluss tritt am 31. Juli 2026 in Kraft.
Art. 2 32025D2523BESCHLUSS (EU) 2025/2523 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2025/39)
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Art. 3 32026D0086BESCHLUSS (EU) 2026/86 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom19. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/456 (EZB/2016/3) im Hinblick auf Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/1575 (EZB/2020/54) im Hinblick auf die Weiterverfolgung vermeintlicher Verstöße gegen berufliche Pflichten, die hochrangige Funktionsträger der EZB betreffen (EZB/2025/45)
Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.
Art. 2 32022D1613BESCHLUSS (EU) 2022/1613 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2022/29)
Dieser Beschluss tritt am 26. September 2022 in Kraft.
Art. 3 32026D0768Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2026 in Kraft.