Erwägungsgrund 3 32026D1538
Aus denselben Gründen ist es angemessen, dass das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Beendigung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB an ein Mitglied des Direktoriums überträgt und die Weiterübertragung dieser Entscheidungsbefugnisse an die höhere Führungsebene ermöglicht, wenn solche Vereinbarungen aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Sinne von Anhang I Artikel 24 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) fristlos und mit sofortiger Wirkung beendet werden müssen und/oder der TARGET-Teilnehmer die in Anhang I Artikel 4 des genannten Beschlusses festgelegten Zugangskriterien nicht mehr erfüllt —