Erwägungsgrund 2 32022D1613
Dies folgt auf die Überprüfung der geldpolitischen Strategie des EZB-Rates und den begleitenden Maßnahmenplan zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten, der am 8. Juli 2021 veröffentlicht wurde. In diesem Zusammenhang hat der EZB-Rat anerkannt, dass die Bewältigung des Klimawandels eine globale Herausforderung ist und eine politische Priorität für die Europäische Union darstellt. Er hat betont, dass der Klimawandel und der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft aufgrund ihrer Auswirkungen auf verschiedene makroökonomische Indikatoren und auf die geldpolitische Transmission die Aussichten für die Preisstabilität beeinträchtigen. Physische Risiken und Übergangsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel können sich auf den Wert und das Risikoprofil der in der Bilanz des Eurosystems gehaltenen Vermögenswerte auswirken. Dies gilt insbesondere für den Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors, da klimabezogene Finanzrisiken für die Bilanz des Eurosystems bei unmittelbaren Ankäufen höher sind als bei Kreditgeschäften. Die Maßnahmen sind daher notwendig, damit das Eurosystem die klimabezogenen Finanzrisiken, denen es bei der Durchführung der Geldpolitik ausgesetzt ist, im Hinblick auf sein vorrangiges Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität so wirksam wie möglich steuern kann. Der Erlass von Maßnahmen durch das Eurosystem zur Begrenzung des Risikos finanzieller Verluste ist Teil der Festlegung und Durchführung der Geldpolitik; dies kommt auch in Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (im Folgenden „ESZB-Satzung“) zum Ausdruck, demzufolge das Eurosystem Kreditgeschäfte abschließen kann, wobei für die Darlehen ausreichende Sicherheiten zu stellen sind.