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Um den unterschiedlichen Beitragsmodalitäten der Teilnehmer, insbesondere bei Forschungs- und Innovationstätigkeiten, Rechnung zu tragen, sollte es möglich sein, abweichend von Artikel 193 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 Sachleistungen von Dritten als förderfähige Kosten geltend zu machen. Um Anreize für eine Valorisierung der Ergebnisse zu bieten, sollten die aus dieser Valorisierung generierten Einkünfte abweichend von Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 nicht als aus der Maßnahme generiertes Einkommen gelten.
Abweichend von Artikel 195 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 gelten die aus der Valorisierung generierten Einkünfte nicht als aus der Maßnahme…
Abweichend von Artikel 190 Absatz 1 der Haushaltsordnung können die Kosten für von Dritten als Sachleistung zur Verfügung gestellte Ressourcen bis zur Höhe der…
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, zusätzliche Mittel als externe zweckgebundene Einnahmen zur Verfügung zu stellen, die nach…
Abweichend von Artikel 209 Absatz 3 Unterabsätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sollten Rückzahlungen und Einnahmen im Rahmen von…
Um zusätzlichen Bedarf im Rahmen des Instruments zu decken, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, zusätzliche technische Unterstützung anzufordern…
Um eine möglichst effiziente Durchführung und einen kohärenten, umfassenden und transparenten Rahmen für die Begünstigten zu gewährleisten, sollten für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt 2 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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