Erwägungsgrund 36 32021R0695
Damit die Finanzierung durch die Union die größtmögliche Wirkung erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen und Verpflichtungen der Union leisten kann, sollte es der Union möglich sein, private und/oder öffentliche europäische Partnerschaften aufzubauen. Dazu zählen Partnerschaften mit der Industrie, KMU, Hochschulen, Forschungsorganisationen, FuI-Interessenträgern, öffentliche Aufgaben wahrnehmenden lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Stellen oder Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen, die FuI-Tätigkeiten unterstützen und/oder durchführen, sofern die gewünschten Wirkungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit wirksamer erreicht werden können als von der Union allein.