Erwägungsgrund 2 32021R0887
Die Union hat ihre Maßnahmen zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit nach Vorlage der Cybersicherheitsstrategie durch die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) in ihrer Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 7. Februar 2013 mit dem Titel „Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union — ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum“ (im Folgenden „Cybersicherheitsstrategie von 2013“) kontinuierlich ausgebaut. Mit der Cybersicherheitsstrategie von 2013 sollte ein zuverlässiges, sicheres und offenes Cyberökosystem gefördert werden. Im Jahr 2016 erließ die Union mit der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen die ersten Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit.