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Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das dafür zuständig ist, dem 1540-Ausschuss und dessen Expertengruppe inhaltliche und logistische Unterstützung zu leisten, sollte mit der technischen Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen dieses Beschlusses betraut werden.
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das dafür zuständig ist, dem 1540-Ausschuss und dessen Expertengruppe inhaltliche und logistische…
Die technische Durchführung dieses Beschlusses sollte dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) übertragen werden —
Die technische Durchführung dieses Beschlusses sollte dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) übertragen werden —
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) übertragen. Das UNODA nimmt…
Das Büro für Abrüstungsfragen der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNODA“) und das UNIDIR sollten vom Rat mit der fachlich-technischen Durchführung dieses…
Die fachlich-technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Projekte erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.