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Der Sonderbeauftragte wendet die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die im Beschluss des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 6. März 2025 festgelegten Durchführungsbestimmungen an.
Der Sonderbeauftragte schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den vom Hohen Vertreter für den EAD erlassenen Durchführungsbestimmungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.