Art. 13 32026D1726
Übergang der Rechtsansprüche
Um sicherzustellen, dass die rechtlichen Verpflichtungen , die frühere Sonderbeauftragte für das Kosovo eingegangen sind, in Bezug auf die Mitglieder ihres Arbeitsstabs und die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Miete von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Immobilien eingehalten werden, tritt der Sonderbeauftragte in die Rechte und Pflichten dieser früheren Sonderbeauftragten ein; hiervon ausgenommen sind Verpflichtungen, die sich aus einem schwerwiegenden Fehlverhalten ergeben, für das die früheren Sonderbeauftragen allein verantwortlich bleiben.