Erwägungsgrund 3 32024D3016BESCHLUSS (EU) 2024/3016 DES RATES vom 18. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollte die Kommission ermächtigt werden, im Namen der Union bestimmte…
Erwägungsgrund 18 32026D1732BESCHLUSS (EU) 2026/1732 DES RATES vom 1. Juli 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Es ist ebenfalls zweckmäßig, die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 AEUV zu ermächtigen, im Namen der Union bestimmte technische Änderungen des Abkommens zu…
Erwägungsgrund 2 32024D0244BESCHLUSS (EU) 2024/244 DES RATES vom 27. November 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland
Es ist angezeigt, die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags zu ermächtigen, nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags…
Erwägungsgrund 6 32026D0828BESCHLUSS (EU) 2026/828 DES RATES vom 30. März 2026 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Ecuador andererseits über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen ecuadorianischen Behörden
Der Rat sollte die Kommission gemäß Artikel 218 Absatz 7 AEUV ermächtigen, die Änderungen der Anhänge II, III und IV des Abkommens im Namen der Union zu…
Erwägungsgrund 3 32024D1606BESCHLUSS (EU) 2024/1606 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…
Erwägungsgrund 3 32024D1593BESCHLUSS (EU) 2024/1593 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…