Erwägungsgrund 6 32026D1510BESCHLUSS (EU) 2026/1510 DES RATES vom 11. Mai 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits
Gemäß Teil IV Artikel 2.11 des Abkommens begründet dieses innerhalb der Union keine anderen Rechte oder Pflichten für Personen als die zwischen den…
Erwägungsgrund 4 32018D1907BESCHLUSS (EU) 2018/1907 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
Nach seinem Artikel 23.5 ist dieses Abkommen nicht dahin gehend auszulegen, dass es Rechte oder Pflichten für Personen begründet; dies gilt unbeschadet…
Erwägungsgrund 4 32024D3016BESCHLUSS (EU) 2024/3016 DES RATES vom 18. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Gemäß seinem Artikel 33.14 begründet das Abkommen innerhalb der Union keine anderen Rechte oder Pflichten für Personen als die zwischen den Vertragsparteien…
Erwägungsgrund 3 32017D0037BESCHLUSS (EU) 2017/37 DES RATES vom 28. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Nach Artikel 30.6 Absatz 1 des Abkommens begründet das Abkommen keine Rechte oder Pflichten, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 6 32017D0038BESCHLUSS (EU) 2017/38 DES RATES vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Nach Artikel 30.6 Absatz 1 des Abkommens begründet das Abkommen keine Rechte oder Pflichten, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 5 32026D0185BESCHLUSS (EU) 2026/185 DES RATES vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Gemäß seinem Artikel 30.9 begründet das Abkommen innerhalb der Union keine anderen Rechte oder Pflichten für Personen als die zwischen den Vertragsparteien nach…