Erwägungsgrund 7 32026D1771
Es ist daher angezeigt, das Freiwillige Partnerschaftsabkommen mit der Republik Liberia zu kündigen. Zu diesem Zweck sollte die Europäische Union der Republik Liberia gemäß Artikel 29 des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens ihren Beschluss zur Kündigung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens schriftlich notifizieren.