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Es ist angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Weitergabe und der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Verbringung von Flüssigerdgas (im Folgenden „LNG“), das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird, in Drittländer einzuführen. Mit dieser Ausnahme sollen nachteilige Auswirkungen auf die Energieversorgung bestimmter Partnerländer abgemildert werden.
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine Ausnahme vom Verbot der Weitergabe und der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten,…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Es ist angezeigt,…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Es ist angezeigt,…
Es ist angezeigt, Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union einzuführen. Dabei handelt…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine vorübergehende Ausnahme für die Verbringung oder den Kauf im Zusammenhang mit der Verbringung von LNG, das seinen…
Es ist angezeigt, eine vorübergehende Ausnahme für die Verbringung oder den Kauf im Zusammenhang mit der Verbringung von LNG, das seinen Ursprung in Russland…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.