Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 3. Juni 2026 ergänzte der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ nach vorheriger Überprüfung der Informationen zu der neuen geografischen Angabe Costa Ricas im Wege eines schriftlichen Verfahrens die Empfehlung an den Assoziationsrat, die Liste der geografischen Angaben in Anhang XVIII des Abkommens entsprechend zu ändern.
Am 3. Juni 2026 ergänzte der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ im Einklang mit Artikel 274 Absatz 2 des Abkommens in einer gemeinsamen Sitzung der…
Am 13. Juni 2022 prüfte der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ die Informationen in Bezug auf die zusätzlichen geografischen Angaben Costa Ricas und El…
Am 13. Juni 2022 empfahl der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ im Einklang mit Artikel 274 Absatz 2 des Abkommens in einer gemeinsamen Sitzung der…
Mit Artikel 274 des Abkommens wird ein Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ eingesetzt, der Änderungen der Liste der geografischen Angaben in Anhang XVIII des…
Mit Artikel 274 des Abkommens wird ein Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ eingesetzt, der Änderungen der Liste der geografischen Angaben in Anhang XVIII des…
Mit Artikel 274 des Abkommens wird ein Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ eingesetzt, der Änderungen der Liste der geografischen Angaben in Anhang XVIII des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.