Art. 2 32021D1856BESCHLUSS (EU) 2021/1856 DES RATES vom 18. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verlängerung der Gültigkeit der strategischen Prioritäten EU-Tunesien bis zur Annahme neuer aktualisierter strategischer Prioritäten durch den Assoziationsrat zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D0185BESCHLUSS (EU) 2026/185 DES RATES vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32020D2186BESCHLUSS (EU) 2020/2186 DES RATES vom 17. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die praktischen Arbeitsregelungen für die Ausübung der Rechte der Vertreter der Union zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2856BESCHLUSS (EU) 2023/2856 DES RATES vom 7. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits eingesetzten Kooperationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ hinsichtlich der Aufstellung einer Liste mit mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen, vertreten werden soll
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1858BESCHLUSS (GASP) 2026/1858 DES RATES vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.