Art. 1 Nr. 1 32026D1856BESCHLUSS (GASP) 2026/1856 DES RATES vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 Nr. 2 32026D2136BESCHLUSS (GASP) 2026/2136 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/1554 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Dschibutis
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32026D2156BESCHLUSS (GASP) 2026/2156 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D1966BESCHLUSS (GASP) 2022/1966 DES RATES vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 2 Nr. 1 32023D2686BESCHLUSS (GASP) 2023/2686 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke
In Artikel 1 werden folgende Absätze angefügt: