Art. 1 Nr. 3 32026D1157BESCHLUSS (GASP) 2026/1157 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 2 32026D2198BESCHLUSS (GASP) 2026/2198 DES RATES vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. Juni 2027.“
Art. 1 Nr. 3 32026D1152BESCHLUSS (GASP) 2026/1152 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/976
Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 2 32026D1466BESCHLUSS (GASP) 2026/1466 DES RATES vom 29. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2026.“
Art. 1 Nr. 1 32026D1345BESCHLUSS (GASP) 2026/1345 DES RATES vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/2379 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Tschad
Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D2095BESCHLUSS (GASP) 2023/2095 DES RATES vom 28. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (UNVIM)
Artikel 3 Absatz 1 erhält folgenden Fassung: