Art. 14 32026D1876
Übergang der Rechtsansprüche
Um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten, die frühere Sonderbeauftragte für die Sahelzone in Bezug auf die Mitglieder ihres Arbeitsstabs, die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Miete von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Immobilien eingegangen sind, tritt der Sonderbeauftragte in die Rechte und Pflichten dieser früheren Sonderbeauftragten ein; hiervon ausgenommen sind Verpflichtungen, die sich aus einem schwerwiegenden Fehlverhalten ergeben, für das die früheren Sonderbeauftragen allein verantwortlich bleiben.