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Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat (im Folgenden „Ausgaben“) für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2027 beläuft sich auf 1 788 249,05 EUR.
Die Ausgaben werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Über die Verwaltung der Ausgaben wird ein Vertrag zwischen dem Sonderbeauftragten und der Kommission geschlossen. Der Sonderbeauftragte ist gegenüber der Kommission für die Ausgaben rechenschaftspflichtig.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.