Erwägungsgrund 8 32026D0188
Für den Zeitraum von 2021 bis 2024 belief sich der Richtbetrag an bilateralen nicht rückzahlbaren Finanzhilfen der Union für Jordanien im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt (NDICI-GE) auf rund 360 Mio. EUR und wurde durch die Unterstützung der Union für Jordanien bei der Bewältigung der Auswirkungen der Syrienkrise (214 Mio. EUR von 2021 bis 2023) zusätzlich zu der Unterstützung durch andere regionale und thematische Programme ergänzt . Im Zeitraum zwischen 2014 und 2020 belief sich die Unterstützung der Union für Jordanien, die hauptsächlich über das Europäische Nachbarschaftsinstrument bereitgestellt wurde, auf 765 Mio. EUR. Im selben Zeitraum kamen Jordanien zusätzlich 126 Mio. EUR über die Nachbarschaftsinvestitionsplattform (NIP) zugute, womit ungefähr 580 Mio. EUR an Investitionen mobilisiert wurden. 2021 brachte die Union im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans (EIP) in Jordanien mehr als 20 Vorzeigeprojekte auf den Weg, womit (über Finanzhilfen, Mischfinanzierungsmaßnahmen und Garantien) annähernd 461 Mio. EUR bereitgestellt und insgesamt rund 4,760 Mrd. EUR für Investitionen mobilisiert wurden.