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Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Veterinärausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zum Beschluss Nr. 1/2026 zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens festzulegen —
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch Anhang 11 Artikel 19 Absatz 1 des Agrarabkommens eingesetzten Gemischten Veterinärausschuss zur…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der nächsten Sitzung des mit Anhang 11 Artikel 19 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen…
Der Beschluss des Gemischten Veterinärausschusses zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens wird im Falle ihrer Annahme…
Der Gemischte Veterinärausschuss soll auf seiner nächsten Sitzung einen Beschluss zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens…
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Änderungen von Kapitel III und der Anhänge I…
Daher ist es zweckmäßig, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs I des Abkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.