Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission wurden mehrere frühere Rechtsakte zusammengefasst, gestrafft und ersetzt, die die verschiedenen IT-Plattformen, welche mittlerweile Komponenten des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen (IMSOC) sind, bislang getrennt voneinander geregelt hatten. Um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu erleichtern und einen reibungslosen Informationsaustausch über amtliche Kontrollen zwischen der Europäischen Kommission, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden der Schweiz zu gewährleisten, sollte die Schweiz vollständig in das IMSOC-System integriert werden. Die Schweiz sollte zu diesem Zweck eine Kontaktstelle benennen. Es ist daher angezeigt, alle Verweise auf das Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen in den Anlagen 1, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens entsprechend anzupassen.
Die Kommission errichtet und verwaltet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein computergestütztes Informationsmanagementsystem (IMSOC — Information…
ermöglicht die computergestützte Verwaltung und den computergestützten Austausch von Informationen, Daten und Unterlagen, die für die Durchführung amtlicher…
Die Kommission richtet ein elektronisches System ein, mit dem die Mitgliedstaaten Meldungen und Berichte übermitteln können. Das genannte System wird mit dem…
Die Kommission richtet ein Informations- und Kommunikationssystem für die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Informationen in strukturierter Form zu…
Für die strukturierte Sammlung, Verarbeitung und Speicherung von Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit Untersuchungen, Entscheidungsfindungsprozessen und…
In diesem Zusammenhang sollte zwecks Sammlung von Informationen über die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ICSMS…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.