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Die umsichtige Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen ist für die Bekämpfung des Problems von antimikrobiellen Resistenzen von zentraler Bedeutung. Die Schweiz und die EU bekämpfen aktiv antimikrobielle Resistenzen durch Aktionspläne im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“. Die Schweiz wendet die gleichen Bestimmungen an, wie sie in Artikel 107 (ausgenommen Absatz 6) in Verbindung mit Artikel 37 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Vorschriften für die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel bei Nutztieren, das Verbot der Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen oder Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind, bei Nutztieren sowie die Kontrolle der Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern festgelegt sind. Der Handel mit Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union kann demnach bis zum 1. Juli 2028 ohne eine amtliche Bescheinigung über die Einhaltung der geltenden Beschränkungen für die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln erfolgen. Diese Bestimmungen sollten in die Anlagen 2, 3, 5, 6 und 10 zu Anhang 11 des Abkommens aufgenommen werden.
Das Konzept „Eine Gesundheit“ könnte den Unternehmern bei der Umsetzung der Tierwohlanforderungen im Rahmen der vorliegenden Verordnung als nützlicher Leitfaden…
Der Verordnung (EU) 2019/6 zufolge wird eine umsichtigere und verantwortungsvollere Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen bei Tieren unter anderem dadurch…
Antimikrobielle Resistenzen gegen Human- und Tierarzneimittel sind in der Union und weltweit ein wachsendes Gesundheitsproblem. Aufgrund der Komplexität des…
Es ist wichtig, die internationale Dimension der Resistenzentwicklung gegen antimikrobielle Wirkstoffe zu berücksichtigen. Gegen antimikrobielle Wirkstoffe…
Die internationale Dimension der Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen muss bei der Bewertung der Nutzen-Risiko-Bilanz bestimmter antimikrobiell wirksame…
Artikel 118 der Verordnung (EU) 2019/6 baut auf der Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Ein Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.