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1. GEGENSTAND, ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG Im Rahmen der Aufsicht über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet: a) Gewährleistung, dass bedeutende beaufsichtigte Unternehmen das einschlägige Unionsrecht, einschließlich der nationalen Rechtsvorschriften zu seiner Umsetzung, einhalten, in welchem Aufsichtsanforderungen in Bezug auf i) Eigenmittel, Verbriefung, Beschränkungen für Großkredite, Liquidität, Verschuldungsgrad sowie Meldung und Veröffentlichung entsprechender Informationen sowie ii) Unternehmensführung, einschließlich Risikomanagementverfahren, interner Kontrollmechanismen, Vergütungspolitiken und -praktiken sowie wirksamer bankinterner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung, einschließlich auf internen Ratings basierender Modelle, festgelegt sind; b) Durchführung von aufsichtlichen Überprüfungen und Stresstests, um festzustellen, ob weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen die einschlägigen Anforderungen des Unionsrechts erfüllen und, auf der Grundlage dieser aufsichtlichen Überprüfung, besondere Anforderungen und weitere Maßnahmen in Bezug auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen festzulegen; c) Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis der in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenen Mutterunternehmen von weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen, einschließlich der gemischten Finanzholdinggesellschaften, sowie Mitwirkung an der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis von Mutterunternehmen, die nicht in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, einschließlich in Aufsichtskollegien unbeschadet der Beteiligung der nationalen zuständigen Behörden (NCAs) als Beobachter in diesen Aufsichtskollegien; d) Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben im Zusammenhang mit Sanierungsplänen und Frühinterventionsmaßnahmen; e) Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen; f) Ausübung der nach nationalem Recht übertragenen Aufsichtsbefugnisse im Hinblick auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, einschließlich Genehmigung des Erwerbs von Anteilen an einem Nichtkreditinstitut oder einem Kreditinstitut außerhalb der Union durch weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, Verschmelzungen oder Spaltungen von Kreditinstituten, Erwerb oder Veräußerung von Aktiva oder Passiva, Änderungen der Satzung von Kreditinstituten, Bestellung von externen Abschlussprüfern, Auskunftsersuchen an und spezifischer Berichte von externen Abschlussprüfern, Auslagerungsvorhaben, Tätigkeiten in Drittländern, Ausübung von Befugnissen gegenüber Anteilseignern, Gewährung oder Beschränkung von Krediten an verbundene Parteien, strategischer Entscheidungen und Gründung genossenschaftlicher Bankengruppen; g) Ausübung der Aufsichtsbefugnisse im Hinblick auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die den zuständigen Behörden nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU in der in nationales Recht umgesetzten Fassung übertragen wurden. 2. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b, d, g und i sowie Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013. 3. BETROFFENE PERSONEN Personenbezogene Daten zu den folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen verarbeitet werden: a) Mitarbeiter eines weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens; b) Mitglieder des Leitungsorgans, Kunden und ihre Garanten, Anteilseigner und Gläubiger, Dienstleister, Berater und externe Abschlussprüfer weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen; c) Mitarbeiter oder Vertreter von Bankenverbänden; d) Mitarbeiter von Organen und Einrichtungen der Union und nationalen und internationalen Behörden; e) andere Dritte, wie Personen, die im Zusammenhang mit einem weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen Beschwerden einlegen oder Auskunftsersuchen übermitteln; f) bevollmächtigte Vertreter eines bestellten Mitglieds in einem Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. 4. KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; b) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; c) berufliche Daten im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung und anderen bekleideten Positionen des bestellten Mitglieds sowie der Mitglieder des Leitungsorgans des beaufsichtigten Unternehmens, für das die Bestellung erfolgt; d) berufliche Daten zu sonstigen Geschäftstätigkeiten des bestellten Mitglieds im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit; e) Angaben zu Strafregistereinträgen, strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren, relevanten Zivil-/Verwaltungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Verbot der Ausübung der Geschäftsführerposition, Konkurs, Insolvenz und ähnlichen Verfahren; f) Angaben zur finanziellen Situation zum bestellten Mitglied im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit; g) Beschreibung der persönlichen Beziehungen naher Angehöriger des bestellten Mitglieds – im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit – zu anderen Mitgliedern des Leitungsorgans und/oder Inhabern von Schlüsselfunktionen des beaufsichtigten Unternehmens, für das die Bestellung erfolgt, seines Mutterunternehmens oder seiner Tochterunternehmen, und ihrer beruflichen und finanziellen Beziehungen zum beaufsichtigten Unternehmen, für das die Bestellung erfolgt, sowie zu dessen Mutter- oder Tochterunternehmen; h) Informationen darüber, ob eine Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit bereits von einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt wurde und Angaben zum Ergebnis dieser Beurteilung; i) Äußerungen von Mitarbeitern der EZB oder der NCA zur Leistung des bestellten Mitglieds in seiner aktuellen oder einer früheren Funktion, die sich auf das aktuelle Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit auswirken können; j) Informationen über das Verhalten des bestellten Mitglieds in seiner aktuellen Funktion, die gegebenenfalls bei Neubewertungen relevant sind; k) Finanzinformationen, wie im Zusammenhang mit der Prüfung der Kreditakte eines Bankkunden oder im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe an ein Mitglied des Leitungsorgans, wenn eine vorherige Zustimmung erforderlich ist; l) Aufzeichnungen der Stimme des bestellten Mitglieds im Rahmen eines im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit.
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