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1. GEGENSTAND, ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG Im Rahmen der Aufsicht über bedeutende beaufsichtigte Unternehmen werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet: a) Gewährleistung, dass bedeutende beaufsichtigte Unternehmen das einschlägige Unionsrecht, einschließlich der nationalen Rechtsvorschriften zu seiner Umsetzung, einhalten, in welchem Aufsichtsanforderungen in Bezug auf i) Eigenmittel, Verbriefung, Beschränkungen für Großkredite, Liquidität, Verschuldungsgrad sowie Meldung und Veröffentlichung entsprechender Informationen sowie ii) Unternehmensführung, einschließlich Risikomanagementverfahren, interner Kontrollmechanismen, Vergütungspolitiken und -praktiken sowie wirksamer bankinterner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung, einschließlich auf internen Ratings basierender Modelle, festgelegt sind; b) Durchführung von aufsichtlichen Überprüfungen und Stresstests, um festzustellen, ob bedeutende beaufsichtigte Unternehmen die einschlägigen Anforderungen des Unionsrechts erfüllen und, auf der Grundlage dieser aufsichtlichen Überprüfung, besondere Anforderungen und weitere Maßnahmen in Bezug auf beaufsichtigte Unternehmen festzulegen; c) Beaufsichtigung der in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenen Mutterunternehmen von beaufsichtigten Unternehmen, einschließlich der (gemischten) Finanzholdinggesellschaften, sowie Mitwirkung an der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis von Mutterunternehmen, die nicht in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, einschließlich in Aufsichtskollegien unbeschadet der Beteiligung der nationalen zuständigen Behörden (NCAs) als Beobachter in diesen Aufsichtskollegien; d) Mitwirkung an der zusätzlichen Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten in Bezug auf zugehörige beaufsichtigte Unternehmen und Wahrnehmung der Aufgaben eines Koordinators, wenn die EZB nach Maßgabe der im einschlägigen Unionsrecht festgelegten Kriterien als Koordinator für ein Finanzkonglomerat benannt ist; e) Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben in Bezug auf Sanierungspläne und Frühinterventionsmaßnahmen; f) Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben in Bezug auf wesentliche Beteiligungen, bei denen es sich nicht um qualifizierte Beteiligungen handelt; g) Ausübung der nach nationalem Recht übertragenen Aufsichtsbefugnisse, die in den Aufgabenbereich der EZB fallen, im Hinblick auf bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, einschließlich Genehmigung des Erwerbs von Anteilen an einem Nichtkreditinstitut oder einem Kreditinstitut außerhalb der Union durch bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, Verschmelzungen oder Spaltungen von Kreditinstituten, Erwerb oder Veräußerung von Aktiva oder Passiva, Änderungen der Satzung von Kreditinstituten, Bestellung von externen Abschlussprüfern, Informationsersuchen an und spezifischer Berichte von externen Abschlussprüfern, Auslagerungsvorhaben, Tätigkeiten in Drittländern, Ausübung von Befugnissen gegenüber Anteilseignern, Gewährung oder Beschränkung von Krediten an verbundene Parteien, strategischer Entscheidungen und Gründung genossenschaftlicher Bankengruppen; h) Ausübung der nach nationalem Recht übertragenen Aufsichtsbefugnisse im Hinblick auf bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, einschließlich der Optionen und Ermessensspielräume der zuständigen Behörden nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2013/36/EU in der in nationales Recht umgesetzten Fassung. 2. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d, e, f, g, h und i, Artikel 4 Absatz 3 und den Artikeln 6 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013; 3. BETROFFENE PERSONEN Personenbezogene Daten zu den folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen verarbeitet werden: a) Mitarbeiter eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens; b) Mitglieder des Leitungsorgans, Kunden und ihre Garanten, Anteilseigner und Gläubiger, Dienstleister, Berater und externe Abschlussprüfer eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens; c) Mitarbeiter oder Vertreter von Bankenverbänden; d) Mitarbeiter von Organen und Einrichtungen der Union und nationalen und internationalen Behörden; e) andere Dritte, wie Personen, die im Zusammenhang mit einem bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen Beschwerden einlegen oder Auskunftsersuchen übermitteln; f) bevollmächtigte Vertreter eines bestellten Mitglieds in einem Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit; g) bevollmächtigte Vertreter des Erwerbers einer wesentlichen Beteiligung; h) Mitarbeiter des Erwerbers einer wesentlichen Beteiligung. 4. KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; b) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; c) berufliche Daten zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung, anderen Positionen und sonstigen Geschäftstätigkeiten; d) Angaben zur finanziellen Situation, wie im Zusammenhang mit der Prüfung der Kreditakte eines Bankkunden oder im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe an ein Mitglied des Leitungsorgans, wenn eine vorherige Zustimmung erforderlich ist; e) Angaben zu Strafregistereinträgen, strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren, relevanten Zivil-/Verwaltungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Verbot der Ausübung der Funktion als Unternehmensleiter, Konkurs, Insolvenz und ähnlicher Verfahren.
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