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1. GEGENSTAND, ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG Die EZB führt in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) Bewertungen und Neubewertungen der Eignung von Mitgliedern durch, die für Führungs- und Aufsichtspositionen in bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen bestellt werden, wie Mitglieder des Leitungsorgans und Inhaber von Schlüsselfunktionen sowie Inhaber anderer Positionen, die in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU angegeben sind, Zweigstellenleiter und bestimmte andere Personen, die für die Leitung bedeutender beaufsichtigter Unternehmen oder ihrer Zweigstellen verantwortlich sind (im Folgenden „Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“). Im Rahmen der Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet: a) Beurteilung, ob die bestellten Mitglieder die Kriterien für die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit erfüllen; b) Durchführung von Neubewertungen, um zu gewährleisten, dass die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit fortlaufend erfüllt werden und, wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind, die betreffenden Mitglieder aus dem Leitungsorgan des bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens abzuberufen; c) Prüfung von Anträgen, einem Mitglied des Leitungsorgans zu genehmigen, ein weiteres Aufsichtsmandat zu bekleiden, sowie von Anträgen auf gleichzeitige Bekleidung der Position des Vorsitzenden des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion und des Chief Executive Officer im bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen; d) Durchführung quantitativer Studien und Analysen sowie Meldung statistischer Daten auf aggregierter Ebene. 2. RECHTSGRUNDLAGE a) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e und den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013; b) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit der Richtlinie 2013/36/EU in der in nationales Recht umgesetzten Fassung. 3. BETROFFENE PERSONEN Personenbezogene Daten zu den folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen verarbeitet werden: a) bestellte Mitglieder, die Gegenstand einer Beurteilung im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit sind; b) nahe Angehörige eines bestellten Mitglieds, wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern oder sonstige Angehörige, mit denen das bestellte Mitglied in einem Haushalt lebt; c) mit einem bestellten Mitglied verbundene Personen, deren personenbezogene Daten von Bedeutung für die Beurteilung des bestellten Mitglieds sind, wie Personen, die leitende Positionen im beaufsichtigten Unternehmen, für das die Bestellung erfolgt, bekleiden oder dessen wirtschaftliche Eigentümer sind; d) bevollmächtigte Vertreter eines bestellten Mitglieds im Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. 4. KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Daten, die eine Identifizierung ermöglichen, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift des bestellten Mitglieds; b) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des bestellten Mitglieds; c) berufliche Daten zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung und anderen bekleideten Positionen des bestellten Mitglieds sowie der Mitglieder des Leitungsorgans des beaufsichtigten Unternehmens, für das die Bestellung erfolgt; d) berufliche Daten zu jeder anderen Geschäftstätigkeit des bestellten Mitglieds; e) Angaben zu Strafregistereinträgen, strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren, relevanten Zivil-/Verwaltungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Verbot der Ausübung der Geschäftsführerposition, Konkurs, Insolvenz und ähnlichen Verfahren; f) Angaben zur finanziellen Situation des bestellten Mitglieds; g) Beschreibung der persönlichen Beziehungen naher Angehöriger des bestellten Mitglieds zu anderen Mitgliedern des Leitungsorgans und/oder Inhabern von Schlüsselfunktionen des beaufsichtigten Unternehmens, für das die Bestellung erfolgt, seines Mutterunternehmens oder seiner Tochterunternehmen, und ihrer beruflichen und finanziellen Beziehungen zum beaufsichtigten Unternehmen, für das die Bestellung erfolgt, sowie zu dessen Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen; h) Informationen darüber, ob eine Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit bereits von einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt wurde und Angaben zum Ergebnis dieser Beurteilung; i) Äußerungen von Mitarbeitern der EZB oder der NCA zur Leistung des bestellten Mitglieds in seiner aktuellen oder einer früheren Funktion, die sich auf das aktuelle Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit auswirken können; j) Informationen über das Verhalten des bestellten Mitglieds in seiner aktuellen Funktion, die gegebenenfalls bei Neubewertungen relevant sind; k) Aufzeichnungen der Stimme des bestellten Mitglieds.
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