Beschluss (EU) 2026/1950 des Rates vom 10. Juli 2026 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Da Jordanien sein Interesse, für die Zwecke der Tätigkeiten der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ teilnehmendes Land zu bleiben, bekundet hat, sollte es die aktualisierten Bedingungen förmlich akzeptieren.
Erwägungsgrund 4 32026D1950
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