Art. 3 32026D2040BESCHLUSS (EU) 2026/2040 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. September 2026 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass delegierter Beschlüsse über wesentliche Änderungen an Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/24)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32023D2531BESCHLUSS (EU) 2023/2531 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Oktober 2023 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen, mit denen keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden oder der nationalen benannten Behörden erhoben werden (EZB/2023/26)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32023D1338BESCHLUSS (EU) 2023/1338 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2023 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für Kinder und verwandte Produkte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text mit Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32023D0673BESCHLUSS (EU) 2023/673 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. März 2023 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zu Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle (EZB/2023/6)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32021D1439BESCHLUSS (EU) 2021/1439 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2018/546 zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Eigenmittelbeschlüssen (EZB/2021/35)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32021D1440BESCHLUSS (EU) 2021/1440 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1376 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten (EZB/2021/36)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.