Erwägungsgrund 2 32023D2796
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen oder können zuständige Behörden die Dienste des ESZB zu den in jenem Beschluss genannten Bedingungen nutzen.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen oder können zuständige Behörden die Dienste des ESZB zu den in jenem Beschluss genannten Bedingungen nutzen.