Erwägungsgrund 2 32020D2060
Artikel 80 des Abkommens sieht vor, dass die anderen Pazifik-Inselstaaten dem Abkommen beitreten können. Mit den Beschlüssen (EU) 2018/1908 und (EU) 2020/409 hat der Rat den Beitritt des Unabhängigen Staates Samoa (im Folgenden: „Samoa“) und den Beitritt der Salomonen zu dem Abkommen genehmigt. Samoa ist dem Abkommen am 21. Dezember 2018 beigetreten und wendet es seit dem 31. Dezember 2018 vorläufig an. Die Salomonen sind dem Abkommen am 7. Mai 2020 beigetreten und wenden es seit dem 17. Mai 2020 vorläufig an.