Art. 2 32026D2178BESCHLUSS (EU) 2026/2178 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2177BESCHLUSS (EU) 2026/2177 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2174BESCHLUSS (EU) 2026/2174 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung von zwei vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2518BESCHLUSS (EU) 2023/2518 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 14, 16, 17, 24, 43, 48, 53, 74, 86, 90, 94, 95, 100, 122, 129, 134, 135, 137, 145, 149, 153, 154, 157, 160, 161 und 162, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher für schwere Nutzfahrzeuge und für eine neue UN-Regelung über Kinderrückhaltesysteme für die sicherere Beförderung von Kindern in Bussen und zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2190BESCHLUSS (EU) 2023/2190 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingerichteten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D3185BESCHLUSS (GASP) 2024/3185 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.