Art. 8 32024D2940BESCHLUSS (EU) 2024/2940 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/135 (EZB/2022/51) und des Beschlusses (EU) 2015/287 (EZB/2014/61) sowie der Beschlüsse EZB/2013/53, EZB/2010/34, EZB/2008/33, EZB/2007/22 und EZB/2006/30 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch jeweils die Hrvatska narodna banka, die Lietuvos bankas, die Latvijas Banka, die Eesti Pank, die Národná banka Slovenska, die Zentralbank von Zypern und die Bank Ċentrali ta‘ Malta/Central Bank of Malta sowie die Banka Slovenije (EZB/2024/35)
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Art. 15 32024D2905BESCHLUSS (GASP) 2024/2905 DES RATES vom 18. November 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Sahelzone
Dieser Beschluss tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
Art. 9 32023D0927BESCHLUSS (GASP) 2023/927 DES RATES vom 5. Mai 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte durch die Bereitstellung von Munition
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 20. März 2023.
Art. 9 32022D0339Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2022.
Art. 8 32026D1721BESCHLUSS (GASP) 2026/1721 DES RATES vom 13. Juli 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 10 32022D0667BESCHLUSS (GASP) 2022/667 DES RATES vom 21. April 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2022.