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Die Gruppe und ihre Untergruppen werden im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen (im Folgenden ‚Register der Expertengruppen‘) registriert.
In Bezug auf die Zusammensetzung der Gruppe und der Untergruppen werden folgende Angaben im Register der Expertengruppen veröffentlicht: — die Namen der Mitglieder, — die Namen von Beobachtern.
Alle einschlägigen Unterlagen einschließlich Tagesordnungen, Sitzungsprotokollen und Beiträgen der Teilnehmer werden entweder im Register der Expertengruppen oder über einen Link veröffentlicht, der vom Register aus zu einer einschlägigen Website führt, der die Informationen zu entnehmen sind. Für den Zugang zur einschlägigen Website ist weder eine Anmeldung als Nutzer erforderlich, noch unterliegt der Zugang einer anderen Beschränkung. Insbesondere müssen die Tagesordnung und sonstige relevante Hintergrunddokumente rechtzeitig vor der Sitzung veröffentlicht werden, die Protokolle zeitnah nach der Sitzung. Ausnahmen von der Veröffentlichung sind nur möglich, wenn davon auszugehen ist, dass durch die Offenlegung eines Dokuments der Schutz öffentlicher oder privater Interessen im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates beeinträchtigt würde.
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