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Die Gruppe wird in das Register der Expertengruppen und anderer ähnlicher Einrichtungen der Kommission (im Folgenden das „Register der Expertengruppen“) aufgenommen.
In Bezug auf die Zusammensetzung der Gruppe werden die folgenden Angaben im Register der Expertengruppen veröffentlicht:
die Namen der Mitgliedstaaten;
die Namen der Sozialpartner; das vertretene Interesse wird offengelegt;
die Namen der EU-Agenturen im Bereich Beschäftigung und Soziales;
die Namen der Beobachter, einschließlich der Namen der Drittländer.
Alle einschlägigen Unterlagen, darunter Tagesordnungen, Sitzungsprotokolle und Beiträge der Teilnehmer, werden entweder im Register der Expertengruppen oder auf einer einschlägigen Website, die über einen Link im Register zu erreichen ist und die entsprechenden Informationen enthält, veröffentlicht. Für den Zugang zu solchen Websites ist weder eine Anmeldung als Nutzer erforderlich, noch unterliegt der Zugang einer anderen Beschränkung. Insbesondere werden die Tagesordnung und sonstige relevante Hintergrunddokumente rechtzeitig vor der Sitzung veröffentlicht; die Veröffentlichung des Protokolls erfolgt zeitnah im Anschluss an die Sitzung. Ausnahmen von der Veröffentlichung sind nur vorzusehen, wenn durch die Verbreitung eines Dokuments der Schutz öffentlicher oder privater Interessen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates voraussichtlich beeinträchtigt würde.
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