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Die Gruppe und ihre Untergruppen werden in das Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Gremien (im Folgenden „Register der Expertengruppen“) aufgenommen.
In Bezug auf die Zusammensetzung der Gruppe und der Untergruppen werden die folgenden Angaben im Register der Expertengruppen veröffentlicht: — die Bezeichnungen der Behörden der Mitgliedstaaten; — die Bezeichnungen sonstiger öffentlicher Einrichtungen, auch Bezeichnungen von Behörden von Drittländern; — die Namen der Einzelpersonen, die zur Vertretung eines gemeinsamen Interesses ernannt wurden; das vertretene Interesse wird offengelegt; — die Namen der Mitgliedsorganisationen; das vertretene Interesse wird offengelegt; — die Namen der Beobachter.
Alle einschlägigen Unterlagen, darunter Tagesordnungen, Sitzungsprotokolle und Beiträge der Teilnehmer, werden im Register der Expertengruppen veröffentlicht. Insbesondere müssen die Tagesordnung und sonstige relevante Hintergrunddokumente rechtzeitig vor der Sitzung veröffentlicht werden, die Protokolle zeitnah nach der Sitzung. Ausnahmen von der Veröffentlichung sind nur möglich, wenn davon auszugehen ist, dass durch die Verbreitung eines Dokuments der Schutz öffentlicher oder privater Interessen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates beeinträchtigt würde.
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