Beschluss (EU) 2026/452 der Kommission vom 27. Februar 2026 zur Einrichtung des Kooperationsnetzes für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Bekannt gegeben unter Aktenzeiche C(2026) 1239)
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 14 32026D0452
Art. 14 32026D0452Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen