Erwägungsgrund 10 32026D0455
Um den internationalen Terrorismus wirksamer zu bekämpfen, ist es darüber hinaus angezeigt, den Erlass restriktiver Maßnahmen gegen Personen, Vereinigungen und Körperschaften zu ermöglichen, die mit Personen, Vereinigungen und Körperschaften in Verbindung stehen, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind, unter anderem durch ihre Beteiligung an der Finanzierung, Planung, Erleichterung, Vorbereitung oder Begehung terroristischer Handlungen oder durch ihre Beteiligung an Terrortraining oder an der Rekrutierung zugunsten derjenigen, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind.