Erwägungsgrund 6 32026D0455
In seinen Schlussfolgerungen vom 16. Dezember 2024 zur Stärkung der Verknüpfungen zwischen den externen und internen Aspekten der Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus hat der Rat betont, dass Terrorismus und Gewaltextremismus in allen ihren Erscheinungsformen und ungeachtet ihrer Herkunft weiterhin eine große Bedrohung für die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellen.