Erwägungsgrund 5 32026D0455
Der Rat hat am 12. Dezember 2024 Schlussfolgerungen zu den künftigen Prioritäten zur Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung gebilligt, in denen betont wird, dass die Terrorismusfinanzierung eine kritische und systemische Bedrohung für die Sicherheit darstellt, da es Gruppen dadurch ermöglicht wird, Anwerbung und Ausbildung für Anschläge zu betreiben sowie Anschläge zu planen und auszuführen.