Beschluss (GASP) 2026/455 des Rates vom 26. Februar 2026 über restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Aufhebung der Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1577 und des Beschlusses (GASP) 2026/421
Um die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen an Terrorismus beteiligte natürliche Personen zu erhöhen, sollte es möglich sein, zusätzlich zu den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten Reiseverbote gegen diese Personen zu verhängen.
Erwägungsgrund 9 32026D0455Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen