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Mit diesem Beschluss werden neben der Hinzufügung zusätzlicher Maßnahmen der Inhalt der Artikel 1, 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union weiterhin angewandt werden, übernommen.
Der Rat hat am 26. Februar 2026 den Beschluss (GASP) 2026/455 angenommen. Mit dem genannten Beschluss wird der Inhalt der Artikel 1, 2, 3 und 3a des Gemeinsamen…
Die Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP sollten daher entsprechend aufgehoben werden.
Die Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP werden aufgehoben.
Die im Beschluss 2011/101/GASP vorgesehenen Maßnahmen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Zur Umsetzung…
Der Gemeinsame Standpunkt 2003/444/GASP wird aufgehoben und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Gemeinsamen Standpunkt…
Artikel 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.