Beschluss (GASP) 2026/455 des Rates vom 26. Februar 2026 über restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Aufhebung der Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1577 und des Beschlusses (GASP) 2026/421
Der Europäische Rat hat am 21. September 2001 erklärt, dass der Terrorismus eine wirkliche Herausforderung für die Welt und Europa darstellt, und beschlossen, dass die Bekämpfung des Terrorismus eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union sein wird.
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