Beschluss (EU) 2023/413 des Rates vom 21. Februar 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (EU) 2015/2169 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32023D0413
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