Erwägungsgrund 13 32026D0512
Die belarussische Nationalbank steht kurz vor der Einführung des digitalen Belarus-Rubels, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Umlauf gebracht und schrittweise von Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Einzelpersonen sowie zwischen ihnen und Akteuren aus Drittländern genutzt wird. Dieses Projekt befindet sich zwar noch in der Vorbereitungsphase, soll aber unter anderem ein Zahlungssystem bereitstellen, das belarussische Personen vor den Auswirkungen der im Beschluss 2012/642/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen schützt. Daher ist es angezeigt, ein Verbot einzuführen, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mit einer solchen belarussischen digitalen Zentralbankwährung zu beteiligen oder Unterstützung für die Entwicklung eines solchen Projekts zu leisten. Es sollte auch eine Übergangsfrist vorgesehen werden, um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender Verträge zu ermöglichen.