Erwägungsgrund 6 32026D0565
Der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums wurde zu den Leitern von Arbeitseinheiten gehört, auf welche die Befugnis übertragen werden soll, die im Rahmen von Aufsichtsbefugnissen ergehenden delegierten Beschlüsse zu Verschmelzungen, Spaltungen und dem Erwerb wesentlicher Beteiligungen, die mindestens ein bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen betreffen, zu erlassen.